Insektenfutter: siebte Zollabfertigung durch die EFSA

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Jun 01, 2023

Insektenfutter: siebte Zollabfertigung durch die EFSA

Die Europäische Union lässt weiterhin weitere insektenbasierte Produkte zu

Die Europäische Union genehmigt weiterhin über ihre Hauptorgane weitere insektenbasierte Produkte. Die jüngste Stellungnahme der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gibt grünes Licht für den mit ultravioletten Strahlen behandelten Staub der Larven der Mehlmotte (Tenebrio molitor). Dies ist das siebte „neuartige Lebensmittel“ auf Insektenbasis, dessen Sicherheit von der EFSA bewertet wurde, nach zwei Formulierungen aus Mehlwurmlarven (getrocknet und gefroren), Heuschrecken, ganzen Grillen, teilweise entfettetem Grillenpulver, gefrorenen Formulierungen und gefriergetrockneten kleinen Mehlwürmern ( Alphitobius diaperinus-Larven).

Wie bei allen anderen ähnlichen Produkten geben EFSA-Experten an, dass auch das mit UV-Strahlen der Larven der Müllerranke behandelte Pulver sicher ist, außer wenn es von Menschen mit Schalentierallergien eingenommen wird. An diesem Punkt werden für die legale Produktion und Vermarktung eines weiteren Wurmmehls als letztes noch die Genehmigungen des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission fehlen, dicht gefolgt von den nationalen Parlamenten.

Die derzeit von der EU zugelassenen Insektenprodukte sind: Larven des Mehlwurms (Tenebrio molitor), getrocknet sowie gefrorene, getrocknete und pulverisierte Formen derselben Art, Heuschrecken (gefroren, getrocknet und pulverisiert), Grillen (gefroren, getrocknet und pulverisiert). ), teilweise entfettetes Grillenpulver, Mehlwurm (Alphitobius diaperionus).

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